- Zur
Vorbereitung auf das Assessorexamen –
BEDINGUNGEN
ZUM AUSLEIHEN DER PRÜFERPROTOKOLLE
Für
die Überlassung der Protokolle wird eine Gebühr i.H.v. € 60,-
erhoben.
Der
ausleihende Prüfungskandidat verpflichtet sich, über seine Prüfung 4
Protokolle anzufertigen.
Die
überlassenen Protokolle dürfen nicht
kopiert werden.
Sie
sind am Tage nach der Prüfung auf eigene Kosten zurück zu
senden.
Die selbst anzufertigenden Protokolle sind innerhalb
einer Woche nach dem Prüfungstag an folgende Anschrift zu
versenden:
Rechtsanwältin
Kathrin Ahrens
Kirchenstraße
15
22946
Trittau
Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden
Portokosten trägt der Ausleiher, sowohl für eventuelle Zusendung
(hierfür wird neben tatsächlichen Portokosten für den zusätzlichen
Aufwand eine Aufwandspauschale in Höhe von € 10,- erhoben), als auch
für die Rücksendung.
Zur Sicherung der zeitigen Rückgabe und der
Protokollerstellungspflicht und etwaiger weiterer Kosten ist ein undatierter
Sicherungsscheck über € 80,- zu hinterlegen. (Sofern die
Sicherheit ausnahmsweise in bar hinterlegt wird, so werden bei Rückgewähr
auf das Konto des Ausleihers hiervon € 5,- einbehalten für den zusätzlichen
Aufwand.)
Die Protokolle sind ausführlich in Maschinenschrift mit
Angaben zur Person und zum Prüfungsinhalt anzufertigen
(nach Möglichkeit auch mit Angaben zu den Punkten).
Sie dürfen nicht in Kurzform oder im Telegrammstil abgefaßt
werden,
außerdem sind Verweise auf Zeitschriftenfundstellen als Ersatz für die
Wiedergabe eines Sachverhaltes unzulässig.
Sofern alle Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt
sind, wird der Sicherungsscheck unbrauchbar gemacht.
Alle weiteren Absprachen bedürfen der Schriftform.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung
unter der Telefon-Nr. 04154 / 82 33 8.
Stand
April 2007
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